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Rebstöcke im Herbstlaub auf einem Weinberg, dahinter Hügel mit Weingärten

Buschenschank in Österreich

Heute in die Buschenschank? Hier sehen Sie, wer in Ihrer Nähe ausg’steckt hat und bis wann geöffnet ist.

Wann?

Buschenschank oder Heuriger?

In Wien und Niederösterreich geht man zum Heurigen, in der Steiermark und in Kärnten in die Buschenschank, in Oberösterreich zum Mostheurigen. Gemeint ist im Kern dasselbe: Ein Wein- oder Obstbauer schenkt für eine gewisse Zeit seinen eigenen Wein oder Most aus und stellt eine kalte Jause dazu.

Buschenschank: der Begriff aus dem Gesetz

Die Gewerbeordnung nimmt die Buschenschank ausdrücklich aus: Wer Wein- oder Obstgärten besitzt, darf seine eigenen Erzeugnisse ohne Gewerbeberechtigung ausschenken – Wein, Most und Obstwein, Trauben- und Obstsaft und selbst gebrannten Schnaps. Dazu sind kalte Speisen erlaubt, soweit sie im Bundesland in Buschenschanken üblich sind, warme nicht. Auch der Mostheurige ist rechtlich eine Buschenschank.

Die Einzelheiten regeln die Länder: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, die Steiermark und Wien haben eigene Buschenschankgesetze, Oberösterreich regelt sie mit Erlässen der Landesregierung. In Salzburg, Tirol und Vorarlberg gilt nur die Gewerbeordnung.

Heuriger: der junge Wein und das Lokal

„Heurig“ heißt „von heuer“. Im Weinrecht ist der Heurige der junge österreichische Wein: Unter diesem Namen darf er bis Ende März des übernächsten Jahres an Gäste verkauft werden, der Wein der Ernte 2025 also bis 31. März 2027. Der Begriff ist auch in der EU geschützt.

Im Sprachgebrauch heißt so auch das Lokal, in dem der junge Wein ausgeschenkt wird. Im niederösterreichischen Buschenschankgesetz steht es sogar ausdrücklich: „Buschenschank, ‚Heuriger‘“. Als Name für ein Lokal ist „Heuriger“ aber nicht geschützt.

Warum es beim Heurigen manchmal Warmes gibt

Viele Betriebe haben zusätzlich zur Buschenschank eine Gewerbeberechtigung, etwa für ein Heurigenbuffet. Mit einer einfachen Berechtigung dürfen sie auch Würstel, Grillfleisch oder Flaschenbier anbieten, mit einer vollen Gastgewerbeberechtigung alles wie ein Gasthaus. Manche Lokale heißen „Heuriger“, haben das ganze Jahr offen und sind eigentlich Gasthäuser.

Ob ein Betrieb eine Buschenschank ist, verrät also nicht der Name, sondern eher der Buschen über der Tür: In Wien, Niederösterreich und im Burgenland darf ihn nur aushängen, wer eine Buschenschank betreibt.

Seit 2019 steht die Wiener Heurigenkultur im österreichischen Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO.

Was gilt in welchem Bundesland?

Überall gilt: Ausgeschenkt wird nur, was der Betrieb selbst erzeugt. Dazu gibt es kalte Speisen, warme sind in der Buschenschank nicht erlaubt.

Regeln für die Buschenschank je Bundesland
Bundesland Wie lange ausg’steckt Uhrzeit Essen Getränke außer den eigenen
Burgenland Buschenschankgesetz  (öffnet in neuem Tab) Wie langehöchstens 6 Monate am Stück, 9 Monate im Jahr Uhrzeit6–24 Uhr Essenkalte Jause, selbst gemachte bäuerliche Süßspeisen GetränkeMineral-, Sodawasser, Limonaden, Milch
Gut zu wissen: Tanz und Spiele sind verboten, Kartenspielen ist erlaubt.
Kärnten Kärntner Buschenschankgesetz  (öffnet in neuem Tab) Wie langehöchstens 200 Tage im Jahr Uhrzeit9–23 Uhr Essenkalt, vom eigenen Hof oder von Bauern der Region Getränkeheimisches Mineral- und Tafelwasser
Gut zu wissen: Wer Speisen zukauft, muss den Bauern auf der Karte oder gut sichtbar angeben.
Niederösterreich NÖ Buschenschankgesetz  (öffnet in neuem Tab) Wie langehöchstens 3 Monate am Stück, dann mindestens 4 Wochen Pause Uhrzeit6–24 Uhr Essenkalt; Süßes nur als bäuerliche Mehlspeise aus eigener Erzeugung GetränkeMineral-, Sodawasser, höchstens 2 Sorten Limonade
Gut zu wissen: Ausschank nur in der Gemeinde, in der erzeugt wird; das Gesetz sagt auch „Heuriger“.
Oberösterreich Regeln laut Landwirtschaftskammer  (öffnet in neuem Tab) Wie langehöchstens 7 Monate am Stück oder das ganze Jahr an festen Wochentagen Uhrzeit6–24 Uhr (kleine Mostschanken ab 15 Uhr) Essenkalte Jause aus eigener Erzeugung, bäuerliche Mehlspeisen Getränkeje eine Sorte Mineralwasser und Limonade
Gut zu wissen: Meist Most; laut Landwirtschaftskammer kein Kaffee und kein Bier.
Steiermark Steiermärkisches Buschenschankgesetz  (öffnet in neuem Tab) Wie langekeine feste Grenze, die Dauer muss zur Weinmenge passen Uhrzeit8–24 Uhr Essenkalt aus bäuerlichen Produkten, gekochte oder gebratene Edelkastanien GetränkeGlühwein, heimisches Mineralwasser, Sodawasser, heimische Fruchtsäfte, Milch
Gut zu wissen: „Buschenschank“ darf sich nur nennen, wer dazu berechtigt ist; eine Wein-Buschenschank gibt es nur in einem Weinbaugebiet.
Wien Wiener Buschenschankgesetz  (öffnet in neuem Tab) Wie langekeine Grenze Uhrzeit8–24 Uhr, 24. Dezember bis 14 Uhr, Neujahr ohne Sperrstunde Essenkaltes Buffet (Liste im Gesetz), bäuerliche Mehlspeisen aus eigener Erzeugung GetränkeLeitungs-, Mineral-, Sodawasser, Limonaden
Gut zu wissen: Nur in den Heurigengebieten (ganz Döbling, Teile von Favoriten, Ottakring, Hernals, Währing, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing); der Buschen ist aus Föhre, Tanne oder Fichte; mindestens ein alkoholfreies Getränk ist nicht teurer als das billigste alkoholische.
Salzburg, Tirol, Vorarlberg Gewerbeordnung § 2  (öffnet in neuem Tab) Wie langevom Land nicht geregelt Uhrzeitvom Land nicht geregelt Essenkalt, soweit üblich GetränkeMineralwasser, Limonaden, soweit üblich
Gut zu wissen: Verbreiteter ist der Almausschank, für den andere Regeln gelten.

Stand: 2. November 2026. Vereinfachter Überblick ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Gesetzestexte; Auskunft für Betriebe gibt die Landwirtschaftskammer des Bundeslandes.